Führerschein­ausbildung

Fahrerlaubnis­klassen

Bei Fahrschule Hibbing, kannst du dich in nahezu jeder Fahrerlaubnisklasse ausbilden lassen. Hier haben wir einmal alle Klassen und die zugehörigen Informationen aufgeführt.

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter

  • 16 Jahre

Vorbesitz erforderlich

  • Nein

Beinhaltet Klasse

  • AM
  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Leistung: maximal 35 kW
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter

  • 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich

  • Nein

Beinhaltet Klasse

  • AM, A1
  • „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW
  • Hubraum über 50 cm³ oder über 45 km/h
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter

  • 24 Jahre
  • 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
  • 21 Jahre für Trikes

Vorbesitz erforderlich

  • Nein

Beinhaltet Klasse

  • AM, A1, A2
  • Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) bis 45 km/h, bis 50 cm³

Mindestalter

  • 15 Jahre

Vorbesitz erforderlich

  • Nein

Beinhaltet Klasse

  • Keine
  • Pkw und leichte Lkw
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

 

  • Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern

– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre – bei Teilnahme am begleitenden Fahren mit 17

Vorbesitz erforderlich

  • Nein

Beinhaltet Klasse

  • AM, L
  • Pkw und Anhänger
  • Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger von mehr als 750kg und einer zulässigen gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt
  • keine Theorie erforderlich

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre – bei Teilnahme am begleitenden Fahren mit 17

Vorbesitz erforderlich

  • Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse

  • keine
  • Schlüsselzahl B196 – Erweiterung der Klasse B um Leichtkrafträder

Voraussetzungen

  • mindestens 25 Jahre alt
  • mindestens seit 5 Jahren die FE-Klasse B

Inhalte

  • klassenspezifischer Motorradunterricht (4 x 90 Min.)
  • mindestens 5 x 90 Min. praktische Übungsstunden
  • Ausbildung auch mit eigenem Motorrad / Roller möglich
  • Schulungsbescheinigung zur Vorlage beim Landkreis für die Eintragung B196

Einschränkungen

  • nur im Inland gültig (keine Fahrten ins benachbarte Ausland z.B. Niederlande etc. erlaubt)
  • kein Aufstieg in höhere Leistungsklassen möglich z.B. A1 auf A2
  • mittlere Lkw
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

Mindestalter

  • 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich

  • Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse

  • keine

 

  • mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG
  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg
  • Die zulässige gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen

Mindestalter

  • 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich

  • Ja, Klasse C1

Beinhaltet Klasse

  • BE
  • schwerer Lkw
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

Mindestalter

  • 21 Jahre

Vorbesitz erforderlich

  • Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse

  • C1
  • Lastzüge
  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter

  • 21 Jahre

Vorbesitz erforderlich

  • Ja, Klasse C

Beinhaltet Klasse

  • C1E, BE, T
  • Zugmaschinen bis max 40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit 25 km/h, auch mit Anhänger

Mindestalter

  • 16 Jahre

Vorbesitz erforderlich

  • Nein

Beinhaltet Klasse

  • keine
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h
  • landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Mindestalter

  • 16 Jahre für bbH 40 km/h
  • 18 Jahre für bbH 60 km/h

Vorbesitz erforderlich

  • Nein

Beinhaltet Klasse

  • AM, L
 

Wichtige Infos

Alles, was du wissen musst…

Für die Anmeldung benötigst du einen gültigen Personalausweis und eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, sowie ein biometrisches Passbild und einen aktuellen Sehtest. Bei der Kfz-Zulassungsstelle in Bad Fallingbostel beantragen wir dann für dich eine Zulassung.

Ein Lehrbuch und der Zugang zum „online-lernen“ werden dir bei der Anmeldung ausgehändigt. Sie bilden die Textgrundlage und beinhalten alle wichtigen Informationen rund um den Straßenverkehr.

 

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weitere Information finden Sie unter:
Telefon / WhatsApp 05161 / 4814269 E-Mail info@fahrschule-hibbing.de

Theorie

Der Theorie-Unterricht läuft folgendermaßen ab: Vor Beginn des Unterrichts besteht die Möglichkeit, Fragebögen zu beantworten. Das frühzeitige Trainieren auf das Umgehen mit den Fragebögen und das Überprüfen des Gelernten mit Fragebögen ist sehr wichtig für den theoretischen Teil der Prüfung: Auch diese wird durch einen Fragebogen absolviert. Die theoretische Prüfung findet am PC statt.

In der anschließenden Lernphase wird ein Thema erarbeitet. Praxisnahe Situationen und der Einsatz modernster Technologien sorgen für optimale Lernleistungen.

Praxis

Bei uns lernst Du praxisorientiert und zielgerichtet!

Den praktischen Teil der Ausbildung solltest Du nach etwa 6 Theorie-Unterrichtsstunden beginnen, den individuellen Ausbildungsplan gestalten wir mit Dir zusammen.

Die praktischen Fahrstunden helfen bei der Verarbeitung und der Anwendung des theoretischen Wissens. Natürlich sollte man diesen erst beginnen, wenn man sich in theoretischer Hinsicht sicher fühlt.