BKF Weiterbildungen

Weiterbildungen für Berufskraftfahrer nach dem BKRFQG

Seit dem 10. September 2009 sind für alle Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr Weiterbildungsmaßnahmen von 35 Stunden innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes vorgeschrieben. Diese können in einzelne Module von jeweils 7 Stunden aufgeteilt werden.

Eine erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach der beschleunigten Grundqualifikation erforderlich. Alle anderen müssen zwischen dem 10. September 2009 und 10. September 2013 auf KOM und zwischen dem 10. September 2009 und 10. September 2014 auf Lkw die Weiterbildung absolvieren.

Weiterbildung BKRFQG  (BKRFQG § 4, Richtlinie 2003/59 EG)
Termine Die Weiterbildungslehrgänge finden Samstags nach Voranmeldung in einem unserer Fahrschulräume oder auch in Ihrem Hause (bei 10-20 Teilnehmern) statt.
Teilnehmerzahl Max. 20 Teilnehmer
Kosten Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot!
(gemäß § 4 UstG mehrwertsteuerfrei)

Beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKRFQG

Wer eine beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Stunden durchlaufen und eine Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen.

Für den Zugang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist der vorherige Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

Beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQG § 2, Richtlinie 2003/59 EG)
IHK-Prüfung Das Ganze wird mit einer 90-minütigen schriftlichen Prüfung vor der zuständigen IHK abgeschlossen.
Termine Termine werden auf Anfrage bekannt gegeben.
Teilnehmerzahl Max. 12 Teilnehmer
Kosten Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot!
(gemäß § 4 UstG mehrwertsteuerfrei)

 

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weitere Information finden Sie unter:
Telefon / WhatsApp 05161 / 4814269 E-Mail info@fahrschule-hibbing.de