Weiterbildungen für Berufskraftfahrer nach dem BKRFQG
Seit dem 10. September 2009 sind für alle Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr Weiterbildungsmaßnahmen von 35 Stunden innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes vorgeschrieben. Diese können in einzelne Module von jeweils 7 Stunden aufgeteilt werden.
Eine erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach der beschleunigten Grundqualifikation erforderlich. Alle anderen müssen zwischen dem 10. September 2009 und 10. September 2013 auf KOM und zwischen dem 10. September 2009 und 10. September 2014 auf Lkw die Weiterbildung absolvieren.
Weiterbildung BKRFQG (BKRFQG § 4, Richtlinie 2003/59 EG) | |
Termine | Die Weiterbildungslehrgänge finden Samstags nach Voranmeldung in einem unserer Fahrschulräume oder auch in Ihrem Hause (bei 10-20 Teilnehmern) statt. |
Teilnehmerzahl | Max. 20 Teilnehmer |
Kosten | Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot! (gemäß § 4 UstG mehrwertsteuerfrei) |