Begleitetes Fahren

Warum fahren ab 17?

Ziel des „Begleitenden Fahrens ab 17“ ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.

Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wurde das „Begleitende Fahren ab 17“ eingeführt.Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder eine Begleitperson, die in der Prüfbescheinigung eingetragen ist, anwesend sein.

Vorteile dieser begleitenden Maßnahme

  • Mäßiger Einfluss einer Begleitung
  • Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger – die Phase des Lernens wird verlängert
  • Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.

Diese Faktoren lassen einen Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau in der Phase des selbstständigen Fahrens. Auch beim späteren Alleinfahren reduzieren sich die Unfallzahlen.

 

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weitere Information finden Sie unter:
Telefon / WhatsApp 05161 / 4814269 E-Mail info@fahrschule-hibbing.de

Ausbildung

Der Schüler darf im Alter von 16 ½ Jahren die Ausbildung der Klasse B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich.
Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.

Prüfung

3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland!

Der junge Fahrer fährt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung. Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.

Die Probezeit beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung.

Begleitperson

Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein.

Anforderungen an die Begleitpersonen (es müssen nicht zwangsläufig die Eltern sein):

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz des Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung.
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt.

Aufgaben der Begleitperson:

  • Ansprechpartner für den jungen Fahrer
  • Sicherheit beim Fahren vermitteln
  • Kann vor Fahrantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen.